
Ja, aber nur als Hilfsmittel und in dem Rahmen, den deine Hochschule erlaubt. Deutsche und österreichische Hochschulen verbieten ChatGPT nicht: Regelwerke in Wien, Berlin und Aachen lassen Recherche, Gliederung oder sprachliche Überarbeitung zu, werten aber nicht gekennzeichnete KI-Texte als Täuschungsversuch. Entscheidend sind die Prüfungsordnung deiner Hochschule und die Vorgaben deiner Prüferin oder deines Prüfers.
Ist die Nutzung von ChatGPT ein Plagiat?
Nicht automatisch. Drei Dinge werden hier oft vermischt, obwohl jedes etwas anderes bedeutet:
- Plagiat ist das Ausgeben fremder Texte oder Gedanken als eigene Leistung, ohne die Quelle zu nennen. Wenn eine KI einen Absatz aus einem Buch umformuliert und du ihn ohne Beleg für den ursprünglichen Autor in deine Arbeit einfügst, ist das ein Plagiat, aber nicht deshalb, weil du KI benutzt hast.
- Unzulässige fremde Hilfe bedeutet, dass eine Leistung, die das Ergebnis deiner eigenständigen Arbeit sein soll, von jemand oder etwas anderem erbracht wurde. Hier liegt der Kern der meisten Probleme mit generativer KI, und das Prüfungsrecht spricht dann von einem Täuschungsversuch.
- Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis ist der weiteste Begriff. Dazu gehört auch das Verschweigen der Entstehungsweise einer Arbeit, also die nicht deklarierte Nutzung eines Werkzeugs, dessen Angabe deine Hochschule verlangt.
Die Regelwerke spiegeln diese Unterscheidung. Die Handlungsempfehlung des Fachbereichs Mathematik und Informatik der Freien Universität Berlin formuliert es in einem Satz: „Das Einreichen von KI-generierten Inhalten als eigene Leistung ohne Kennzeichnung ist ein Täuschungsversuch, der mindestens das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge hat." Es geht also nicht um eine einzelne Plagiatsregel, sondern um den ganzen Rahmen wissenschaftlicher Redlichkeit. Wie der Textabgleich dabei funktioniert, behandeln wir im Beitrag zu Plagiatsprüfung und Originalität.
Was sagen die Regelwerke der Hochschulen?
Ein wichtiger Hinweis vorweg: eine einheitliche bundesweite Regel gibt es nicht. In Deutschland regeln die Länder das Hochschulrecht, jede Hochschule hat ihre eigene Prüfungsordnung, Fachbereiche konkretisieren sie, und für eine bestimmte Prüfung entscheidet die Aufgabenstellung samt Vorgaben der prüfenden Person. Unten drei Einrichtungen mit öffentlich zugänglichen Dokumenten.
| Hochschule | Dokument | Kernregel für Studierende |
|---|---|---|
| Universität Wien | Informationsseiten „Umgang mit KI im Studium", Abschnitt zu KI und Prüfungen | Die Prüfenden entscheiden; erlaubte Hilfsmittel stehen in der Lehrveranstaltungsbeschreibung, alles andere gilt als verboten |
| Freie Universität Berlin, Fachbereich Mathematik und Informatik | Handlungsempfehlung für die Nutzung von KI in schriftlichen Arbeiten, Bachelor und Master Informatik (Stand: 5. November 2025) | KI als Hilfsmittel erlaubt, aber mit Kennzeichnungspflicht und Reflexion im Anhang |
| RWTH Aachen University | Fragenkatalog „Prüfungsrechtliche Fragen zum Umgang mit generativen KI-Systemen" (Fassung 1.0 von 2024-07-10) | Prüfungsleistungen müssen selbständig erbracht werden; unzulässiger KI-Einsatz ist ein Täuschungsversuch |
Universität Wien: was nicht ausdrücklich erlaubt ist, gilt als verboten
Die Informationen der Universität Wien zu KI und Prüfungen verschieben die Entscheidung dorthin, wo sie hingehört: „Ob und wie Sie KI in Prüfungen verwenden dürfen, entscheiden die jeweiligen Prüfer*innen." Die verbindlichen Vorgaben stehen in der Lehrveranstaltungsbeschreibung, und dazu gilt ein strenger Grundsatz: „Alles, was dort nicht explizit als erlaubt angeführt ist, gilt als verboten."
Wo KI erlaubt ist, kommt eine Offenlegungspflicht dazu: die Nutzung ist „im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis vollständig offenzulegen". Die Verantwortung bleibt bei dir, denn Studierende tragen „die volle Verantwortung für die Richtigkeit, wissenschaftliche Wahrheit und Integrität" ihrer eingereichten Ergebnisse. Und weil Sprachmodelle keine „Wissensmaschinen" sind und zu Halluzinationen neigen, müssen alle KI-generierten Inhalte kritisch geprüft werden. Praktische Folge: schriftliche Arbeiten können durch mündliche Teilleistungen, Plausibilitätschecks oder notenrelevante Gespräche ergänzt werden.
Freie Universität Berlin: erlaubt, aber gekennzeichnet
Die Handlungsempfehlung des Fachbereichs Mathematik und Informatik ist das konkreteste der drei Dokumente und zeigt, dass solche Regeln oft auf Fachbereichsebene entstehen. Ihre Grundhaltung: „Statt eines Verbots soll ein transparenter und reflektierter Umgang gefördert werden." Sofort danach die Einschränkung: „Diese grundsätzliche Erlaubnis entbindet Studierende aber nicht von der Pflicht zur Kennzeichnung und zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis."
Erlaubt sind mit Kennzeichnung unter anderem die sprachliche Überarbeitung eigener Texte über die reine Rechtschreibkorrektur hinaus, das Generieren von Beispielen und Analogien, Brainstorming zu Argumenten sowie die Verbesserung von Code, sofern eigenständig entwickelter Code die Grundlage bildet. Nicht erlaubt sind das Einreichen von KI-Inhalten als eigene Arbeit ohne ausreichende Kennzeichnung und die „Verwendung von KI zur Umgehung von Eigenleistungen", die kritisches Denken, kreatives Problemlösen oder methodische Kompetenz erfordern. Beachte den Status des Papiers: es beschreibt einen Mindeststandard, den Lehrende bei Bedarf verschärfen dürfen.
RWTH Aachen: Prüfungsrecht statt Bauchgefühl
Der Fragenkatalog der RWTH Aachen betrachtet das Thema prüfungsrechtlich. Grundlage ist das Landesrecht: Prüfungsleistungen müssen selbständig und ohne unzulässige fremde Hilfe erbracht werden (§ 63 Absatz 5 Satz 1 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen). Bei jeder schriftlichen Prüfungsleistung außerhalb einer Klausur unter Aufsicht ist an Eides statt zu versichern, dass sie „ohne unzulässige fremde Hilfe erbracht worden ist und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden".
Daraus folgen zwei praktische Punkte. Erstens sind die zulässigen Hilfsmittel spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin bekannt zu geben, und die Formate reichen von Closed-Book über Open-Book bis zu Open-Web-Prüfungen, in denen KI-Systeme genutzt werden dürfen. Zweitens ist die Grenze klar: „Generell stellt der unzulässige Einsatz von KI-Systemen einen Täuschungsversuch dar." Zur Kennzeichnung hält der Katalog nüchtern fest, dass es an der RWTH aktuell keine einheitlichen Vorgaben dazu gibt und die Prüfenden sie selbst setzen können.
Welche KI-Nutzungen werden meist akzeptiert und welche sind riskant?
Vergleicht man die drei Dokumente, ergibt sich ein recht konsistentes Bild.
Geringes Risiko (in der Regel akzeptiert, oft ohne gesonderte Angabe):
- Brainstorming zu Thema, Fragestellung und möglichen Perspektiven,
- ein unbekanntes Konzept oder eine Methode in einfachen Worten erklären lassen,
- Entwurf einer Gliederung und Kapitelstruktur,
- Prüfung von Rechtschreibung, Grammatik und Stil im eigenen Text,
- eine orientierende Recherche, nach der du die echten Quellen selbst suchst und liest.
Hohes Risiko (entweder anzugeben oder untersagt):
- Generieren ganzer Kapitel, der Einleitung, der Diskussion oder des Fazits,
- Übernahme eines Literaturverzeichnisses, das die KI für dich erstellt hat,
- Übersetzung einer fremdsprachigen Quelle, die du dann als eigenen Text ausgibst,
- Nutzung von KI in einer Klausur oder Prüfung ohne ausdrückliche Erlaubnis,
- Interpretation deiner eigenen Daten durch die KI anstelle von dir.
Der Unterschied liegt nicht in der Menge der KI-Nutzung, sondern darin, ob ein Mensch Autor der Gedanken und Schlussfolgerungen bleibt. Materialsammlung, Recherche und Beratung sind gerade deshalb legitime Unterstützung, weil du Autor des Textes bleibst; wenn du solche Unterstützung brauchst, melde dich bei uns.
Wie gibst du die Nutzung von KI an und zitierst sie?
Hier unterscheiden sich die Hochschulen in der Form, nicht im Prinzip. Ein Überblick über die Möglichkeiten:
- Zuerst die Vorgaben prüfen. In Wien stehen die erlaubten Hilfsmittel in der Lehrveranstaltungsbeschreibung, an der RWTH machen die Prüfenden die Vorgaben. Was du angeben musst, ergibt sich aus diesem Dokument, also lies es vor dem ersten Satz.
- Eigenständigkeitserklärung plus Anhang. Die FU Berlin verlangt für Abschlussarbeiten zusätzlich zur allgemeinen Eigenständigkeitserklärung „eine Beschreibung und Reflexion der KI-Nutzung" im Anhang. Aus der Beschreibung muss hervorgehen, inwiefern Prozess und abgegebenes Produkt durch die KI-Nutzung beeinflusst wurden.
- Dokumentation der Werkzeuge. Empfohlen wird ein Abschnitt mit allen genutzten Werkzeugen samt Name, Anbieter, Version und Nutzungszeitraum, dazu einige typische Prompts mit den zugehörigen Antworten und einer kurzen Erläuterung, wie du sie überarbeitet hast, sowie eine persönliche Reflexion von etwa 400 Wörtern.
- Direkte Kennzeichnung im Text. Bei paraphrasierter Übernahme einzelner Passagen empfiehlt die FU Berlin eine Fußnote in der Art „Dieser Absatz basiert auf einem Vorschlag von ChatGPT-4."
- Formaler Nachweis für zitierte Ausgaben. Zitierst du eine KI-Antwort wörtlich, behandle sie wie jede andere Quelle und richte dich nach dem Zitierstil deines Fachs. Die genaue Form bestätigst du bei deiner Betreuung.
Eine ausführlichere Anleitung zu Belegformaten findest du im Beitrag über das Zitieren von Online-Quellen.
Warum erfindet KI Quellen?
Das ist das praktischste Risiko bei einer Abschlussarbeit, und die Hochschulen benennen es direkt. Die Universität Wien weist darauf hin, dass Sprachmodelle keine „Wissensmaschinen" sind und zu Halluzinationen neigen. Die FU Berlin fasst es alltagsnah zusammen: „nur weil ein Text gut klingt, muss er inhaltlich nicht gut sein."
In der Praxis sieht das unauffällig aus: Du erhältst eine Angabe mit echtem Autorennamen, glaubwürdigem Zeitschriftentitel, Jahr und Seitenzahlen, und diese Studie existiert nicht. Die RWTH führt „Nicht-existente Quellenangaben oder erfundene Zitate" ausdrücklich als Verdachtsmoment auf. Die Regel ist deshalb einfach: zitiere nie eine Quelle, die du nicht selbst geöffnet hast. Jede Angabe aus einer KI schlägst du im Original nach und zitierst das Original.
Sind KI-Detektoren zuverlässig?
Nein, und zwar in beide Richtungen. Der Fragenkatalog der RWTH ist hier ungewöhnlich deutlich: „Nach aktuellem Stand der Forschung ist festzustellen, dass hinreichend zuverlässige technische Werkzeuge zur Erkennung KI-generierter Texte nicht existieren." Er verweist auf die empirische Untersuchung von Weber-Wulff und Kollegen aus dem Jahr 2023, wonach Detektoren menschlich geschriebene Texte überwiegend korrekt einordnen, gleichzeitig aber weniger als ein Viertel der tatsächlich KI-generierten Texte erkennen, sobald triviale Verschleierungsmaßnahmen ergriffen werden.
Prüfungsrechtlich folgt daraus, dass ein Täuschungsverdacht „nicht primär auf die Bewertung durch ein automatisches System zur KI-Detektion gestützt werden" kann. Geprüft werden andere Verdachtsmomente, etwa erfundene Zitate, Stilbrüche innerhalb einer Arbeit, auffällige Qualitätsunterschiede zu früheren Arbeiten derselben Person oder ungewöhnlich umfangreiche Textproduktion in kurzer Zeit. Entscheidend bleibt das Gespräch mit dir, nicht eine Prozentzahl. Wie Detektion funktioniert und wo ihre Grenzen liegen, behandeln wir im Beitrag wie KI-Texte erkannt werden.
Was droht bei einem Regelverstoß?
Das hängt von deiner Prüfungsordnung und dem Landesrecht ab, deshalb gibt es keine einheitliche Antwort. Drei belegte Beispiele zeigen die Spannweite.
Am Fachbereich Mathematik und Informatik der FU Berlin hat ein Täuschungsversuch „mindestens das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge". An der Universität Wien gilt die Nutzung nicht erlaubter KI-Werkzeuge als wissenschaftliches Fehlverhalten und führt zur Nichtbeurteilung, also zur „Eintragung eines ‚X'", oder zur Nichtigerklärung einer bereits vergebenen Note; in schwerwiegenden Fällen kann das Rektorat einen Ausschluss vom Studium für bis zu zwei Semester aussprechen.
Für Nordrhein-Westfalen steht der Rahmen im Hochschulgesetz: Wer vorsätzlich gegen eine Regelung der Hochschulprüfungsordnung zur Täuschung über Prüfungsleistungen verstößt, handelt ordnungswidrig, und das kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Zusätzlich gilt: „Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der Prüfling zudem exmatrikuliert werden." Wie hart es im Einzelfall ausfällt, hängt üblicherweise vom Umfang, vom Vorsatz und davon ab, ob es der erste Fall ist.
Checkliste: Was du vorher fragen solltest
Fünf Minuten in der Sprechstunde schützen dich mehr als jeder Artikel. Kläre:
- Gibt es an unserem Fachbereich oder in unserem Studiengang eigene Vorgaben zur KI-Nutzung, oder gilt nur das hochschulweite Regelwerk?
- Welche Tätigkeiten darf ich ohne Angabe mit KI erledigen und welche muss ich kennzeichnen?
- Wo genau gehört die Angabe hin: in die Eigenständigkeitserklärung, in die Methodik oder in einen Anhang?
- Welches Format wünschen Sie für Kennzeichnung und Belege (Werkzeug, Version, Datum, Prompts, Anhang mit dem Verlauf)?
- Ist es in Ordnung, wenn ich KI für die sprachliche Korrektur des fertigen Textes nutze?
- Erwarten Sie, dass ich in der Verteidigung erkläre, wie genau ich KI eingesetzt habe?
Schreibe die Antworten in dein Besprechungsprotokoll und behalte die E-Mail. Fragt später jemand nach, hast du den Beleg, dass du nach Vorgabe gearbeitet hast. Die FU Berlin bringt den Gedanken auf den Punkt: „Es ist besser, einmal zu viel zu fragen, als unwissentlich gegen bestehende Regelungen zu verstoßen."
Häufig gestellte Fragen
Darf ich mir die ganze Bachelorarbeit von ChatGPT schreiben lassen?
Nein. Die FU Berlin wertet nicht gekennzeichnete KI-Inhalte als Täuschungsversuch mit mindestens dem Nichtbestehen der Prüfung, die RWTH sieht im unzulässigen KI-Einsatz generell einen Täuschungsversuch, und in Wien gilt jede nicht erlaubte KI-Nutzung als wissenschaftliches Fehlverhalten. Selbst wenn der Text eine Originalitätsprüfung passiert, bleibt es ein Verstoß mit prüfungsrechtlichen Folgen.
Muss ich angeben, wenn ich KI nur zur Rechtschreibkorrektur genutzt habe?
Die FU Berlin verlangt eine Kennzeichnung erst für sprachliche Überarbeitungen, die über reine Rechtschreib- und Grammatikkorrektur hinausgehen, etwa Stil und Formulierungsvorschläge. Andere Hochschulen und einzelne Prüfende können mehr verlangen, deshalb kläre es vorher.
Ist es ein Plagiat, wenn ich die KI-Ausgabe in eigenen Worten umschreibe?
Ein Plagiat entsteht, wenn du fremde Inhalte ohne Quellenangabe verwendest. Das Umschreiben befreit dich nicht von zwei Pflichten: die Fakten in den Originalquellen zu prüfen und die Nutzung des Werkzeugs so anzugeben, wie deine Hochschule es verlangt. Ohne Kennzeichnung kann es als unzulässige fremde Hilfe gelten.
Wie zitiere ich eine Antwort von ChatGPT?
Nenne mindestens Name und Version des Werkzeugs, den Anbieter, den Nutzungszeitraum und kurz, wofür du es verwendet hast; für Abschlussarbeiten verlangt die FU Berlin zusätzlich typische Prompts mit den zugehörigen Antworten im Anhang. Zitierst du wörtlich, nutze das KI-Format deines Zitierstils.
Gelten die gleichen Regeln für Hausarbeiten und Klausuren?
Nicht zwangsläufig. An der RWTH unterscheidet sich der zulässige Hilfsmittelrahmen je Prüfungsform von Closed-Book bis Open-Web, bekannt gegeben spätestens 14 Tage vor dem Termin. In Wien entscheiden die Prüfenden pro Lehrveranstaltung. Prüfe deshalb immer die Vorgaben für die konkrete Leistung.
Was, wenn ich unsicher bin und meine Betreuung keine klare Meinung hat?
Bitte den Prüfungsausschuss deines Studiengangs oder das Prüfungsbüro um eine schriftliche Auskunft und dokumentiere deine KI-Nutzung ausführlicher als nötig. Transparenz ist der gemeinsame Nenner aller drei Regelwerke.
